AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von StadtLandHund

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) von StadtLandHund gelten für alle Rechtsgeschäfte von StadtLandHund nach diesem Vertrag mit seinen Veranstaltungsteilnehmern (nachfolgend Teilnehmer genannt). Die AGB stehen auf der Internetpräsenz zur Einsicht bereit. Änderungen der AGB werden ebenfalls dort bekannt gegeben.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
StadtLandHund bietet Veranstaltung mit oder rund um den Hund an. Das detaillierte Angebot wird per Internetpräsenz unter www.stadtlandhund.com sowie in weiter genutzten Medien bekanntgegeben. Die im Detail angebotenen Leistungen und Preise werden jeweils Veranstaltung und Teilnehmer ausgewiesen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.1 Änderung des Leistungsumfangs
Sofern es zu unvorhersehbaren Störungen der jeweiligen Veranstaltung kommt (höhere Gewalt, Wetter, Unfall, Ausfall des Seminarleiters oder Vortragenden etc.) ist StadtLandHund berechtigt, eine adäquate spontane Änderung des Leistungsumfangs durchzuführen oder einen Alternativtermin zu benennen.

3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit StadtLandHund kommt durch die Online-Buchung über www.stadtlandhund.com und Zusendung des Teilnahmecodes oder einer Buchungsbestätigung an den Teilnehmer zustande. Darüber hinaus kann eine Buchung per Email oder durch mündliche Absprache erfolgen.
Kommt ein Termin nicht zustande oder ist bereits ausgebucht, erhält der Teilnehmer einen Alternativvorschlag, dem er wahlweise zustimmen kann.

Bei einer Gruppenanmeldung schließt StadtLandHund mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

4. Vertragsdauer und Zahlungsmodalitäten
Der Vertrag beginnt am spezifisch und individuell vereinbarten Zeit- und Treffpunkt. Die Dauer der Veranstaltungen ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle von StadtLandHund zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche Zahlungen sind vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ohne jeden Abzug fällig. Kurzfristig eingehende Buchungen sind vor Ort und vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten.

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet (z.B. gemeinsame Bestellung des Mittagessens bei Tagesveranstaltungen).

Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

4.1 Gutscheine von StadtLandHund
Die bei StadtLandHund zum Erwerb angebotenen Gutscheine können in Höhe des angegebenen Wertes für jede beliebige Veranstaltung eingelöst werden, es sei denn, der Gutschein wurde für eine spezielle Veranstaltung erworben, die auf dem Gutschein mit Namen und/oder Datum ausgewiesen ist.

Ein fehlender Differenzbetrag auf den Gesamtpreis eines Angebots kann zu den angegebenen Zahlungsmodalitäten ausgeglichen werden. Überzahlungen werden auf die Folgebuchung angerechnet.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Bis zum Erreichen der Anmeldefrist kann die Teilnahmekarte gegen einen Gutschein oder eine andere Veranstaltung ausgetauscht werden.
  • Bei Stornierung oder Rücktritt nach Erreichen der Anmeldefrist bis zum Veranstaltungstag müssen wir Ihnen 100% der Teilnahmegebühr berechnen. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.

5.1 Ersatzteilnahme und Übertagung
Die Buchungen der Angebote von StadtLandHund sind übertragbar und können, im Falle eines Ausfalls des Teilnehmers weitergegeben bzw. verschenkt werden.

6. Rücktritt durch StadtLandHund
StadtLandHund ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, wenn z.B. bei Veranstaltungen, die mit einem Anmeldeschluss belegt sind, die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

Das Rücktrittsrecht besteht für StadtLandHund jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des Vortragsredners oder Seminarleiters oder höherer Gewalt der Fall.

StadtLandHund wird die Teilnehmer über den Ausfall der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer hieraus nicht zu.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung
StadtLandHund haftet in Fällen des Vorsatzes nach den gesetzlichen Bestimmungen, in Fällen der groben Fahrlässigkeit mit maximal des zweieinhalbfachen der Teilnahmegebühr. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
StadtLandHund verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren und die im Rahmen der Buchung erhaltenen Informationen nur für eigene Zwecke (z.B. der Werbung) zu nutzen.

Einige Veranstaltungen von StadtLandHund werden von der Fachpresse, Partnern oder von StadtLandHund selbst redaktionell begleitet. Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass über diese in Bild, Ton und Schriftform berichtet werden darf. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Falle auf sein Recht am eigenen Bild. Soll über den Veranstaltungsteilnehmer nicht in Bild, Ton und Schriftform berichtet werden, so erklärt dies der Veranstaltungsteilnehmer ausdrücklich mit der Anmeldung zur Veranstaltung (Anmeldefeld Bemerkungen). Selbstverständlich nehmen wir darauf dann Rücksicht.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von StadtLandHund. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Veranstaltungen im sogenannten Outdoor-Bereich (bei allen Veranstaltungen mit Hunden) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er die Gesundheitsvorschriften für seinen Hund nicht einhält, ungeachtet einer Abmahnung eine Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich StadtLandHund vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

StadtLandHund ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer StadtLandHund-Veranstaltung wird, abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm, zum Teil auch körperlichen Einsatz beinhalten und voraussetzen. Die Angaben des Veranstalters hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades einer Veranstaltung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist StadtLandHund berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Vor der Veranstaltung muss StadtLandHund über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist StadtLandHund berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. StadtLandHund wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

11. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand: November 2017